Studienbeitragsdarlehen

Staatliches Studienbeitragsdarlehen

Das staatliche Studienbeitragsdarlehen ist eine besondere Möglichkeit um sein Studium finanzieren zu können. Die Eigenart des Studienbeitragsdarlehens ist, dass es zweckgebunden ist. Nur Studienbeiträge, nicht aber Lebenshaltungskosten, dürfen damit beglichen werden. Daher kann ein Studienbeitragsdarlehen nur in den Bundesländern bewilligt werden, in denen Studiengebühren anfallen (z.B. Studienbeitragsdarlehen NRW). Hierbei ist nicht der Hauptwohnsitz des Auszubildenden ausschlaggebend, sondern der Sitz der Ausbildungsstätte. Um sein komplettes Studium finanzieren zu können, muss auf zusätzliche Finanzierungsformen zurückgegriffen werden.

Prinzipiell handelt es sich beim staatlichen Studienbeitragsdarlehen um eine Stundung der Studiengebühren. Für die Ausbildungszeit werden die Studiengebühren von der Landesbank oder der KfW-Förderbank übernommen.

Wer hat Anspruch auf den Studentenkredit?

Jedem, der die Übernahme der Studiengebühren selbst nicht tragen kann, steht die Finanzierung über das Studienbeitragsdarlehen offen. Derzeit können Studenten in folgenden Bundesländern das Darlehen nicht beantragen, weil in diesen Bundesländern keine Studiengebühren anfallen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Hessen (seit WS 2008/09)

Berechnung Studienbeitragsdarlehen / Höhe der Förderung

Die Höhe der Übernahme der Studiengebühren ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Über das Studienbeitragsdarlehen kann die gesamte Regelstudienzeit gefördert werden.

Dauer und Rückzahlung Studienbeitragsdarlehen

Grundsätzlich ist das Studienbeitragsdarlehen ein verzinster Kredit, der in voller Höhe zurückgezahlt werden muss.

Je nach Land, in dem man studiert, variieren die Modalitäten in Auszahlungshöhe und –dauer, sowie Zinssatz und dem Zeitraum zwischen letzer Auszahlung und Rückzahlungsbeginn.

Studienbeitragsdarlehen beantragen

Die Landesbank des Bundeslandes, in dem das Studium stattfindet, ist erste Anlaufstelle für die Beantragung des Studienbeitragsdarlehens. Hier erhält man alle Informationen zu den Modalitäten, die für den individuellen Fall in Frage kommen. Eine gewichtige Besonderheit beim Studienbeitragsdarlehen ist, dass es für jedes Semester neu beantragt werden muss.

Bevor man sich für das Studienbeitragsdarlehen entscheidet, sollte man prüfen, ob man sich nicht grundsätzlich von den Studiengebühren befreien lassen kann. Dies ist beispielsweise möglich, wenn man Kinder hat bzw. betreut, Stipendiat einer Begabtenförderungseinrichtung ist oder sich durch herausragende Leistungen im Studium dafür qualifiziert.

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