Bundesausbildungsförderungsgesetz – BaföG
Jeder Auszubildende kann BaföG beantragen, will er sein Studium finanzieren.
Eigentlich bezeichnet die Abkürzung BaföG das Gesetz selbst. Doch sie ist längst synonym für die finanzielle Beihilfe während der Ausbildung oder des Studiums geworden.
Mit BaföG garantiert der Gesetzgeber die Chancengleichheit und das Recht auf Bildung aller. Es handelt sich um ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung der Ausbildung in Deutschland. Seit der Gesetzesänderung 2008/2009 kann heute sogar ein Studium oder ein ausbildungsbegleitendes Praktikum im europäischen Ausland gefördert werden.
Wer bekommt BaföG?
Etwa 30% aller Studenten Deutschlands beziehen BaföG. Liegt das Einkommen der Eltern unter einer bestimmten Grenze, so hat der Student Anspruch auf BaföG.
BaföG ist ein staatliches, zinsloses Darlehen. Es kann ab der 10. Klasse von Schülern beantragt werden. Darüber hinaus können so Berufsschüler, Abendschüler, Kollegschüler und Studenten an Fachhochschulen und Universitäten ihre Ausbildung finanzieren oder ihr Studium finanzieren.
Bafög berechnen
Wer Anspruch hat und wie hoch die Förderung ist, entscheidet sich im Einzelfall. Es gibt keine fixe Einkommensgrenze der Eltern. Vielmehr werden unterschiedliche Faktoren herangezogen, um das BaföG berechnen zu können. Auch das Einkommen eines Ehepartners und eigenes Vermögen spielen eine Rolle bei der Ermittlung des Förderungshöchstsatzes.
Wenn der BaföG Empfänger verheiratet ist, der Ehepartner im gleichen Haushalt lebt und selbst kein BaföG bekommt, ist sogar die Beantragung von Wohngeld möglich.
Bafög zurückzahlen
Die finanzielle Unterstützung dauert normalerweise über die gesamte Ausbildungszeit. Ein Studienwechsel oder verspätete Zwischenprüfungen können zur Änderung bzw. sogar zum Verlust des Anspruches führen. Ebenfalls ist die Förderungshöchstdauer zu beachten.
Die Rückzahlung erfolgt nach 5 Jahren in monatlichen Raten von 105 Euro. Nur 50% der Fördersumme, maximal aber 10.000 Euro müssen über höchstens 20 Jahre zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung der gesamten BaföG Summe nach 5 Jahren ist ebenfalls möglich. Damit kann man z.T. erhebliche Summen sparen. Noch mehr sparen können BaföG Empfänger durch einen sehr guten Abschluss oder ein frühzeitiger, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung. Die individuellen Bedingungen kann nur ein Sachbearbeiter des BaföG Amtes feststellen.
Bafög beantragen
Eine gute Anlaufstelle zur individuellen Beratung ist das Studentenwerk.
Zum Antrag und allen Formblättern gelangt man über das Bundesbildungsministerium.
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